Stellungnahmen des VBE NRW zum Antrag der Fraktion der SPD und zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

03.03.2021

zum Antrag der Fraktion der SPD „Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern eine Perspektive geben – mehr pädagogische Entscheidungen den Schulen übertragen und aus der Pandemie gut durchstarten“ – Drucksache 17/12594
und zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Endlich ein wirksames und nachhaltiges Unterstützungsprogramm für mehr Bildungsgerechtigkeit in NRW!“ – Drucksache 17/12601

Der VBE nimmt zu den Forderungen der beiden vorliegenden Anträge wie folgt Stellung:

Antrag der Fraktion der SPD – Punkt IV

• Jedes Kind und jeder Jugendliche ist individuell und erlebt diese Zeit der Corona-Pandemie anders. Deshalb liegen in den Kindern und Jugendlichen selbst die entscheidenden Aufgaben des notwendigen pädagogischen Handelns. Die Schulen benötigen Zeit, gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern das soziale Miteinander neu zu gestalten und zu üben und den täglichen Unterricht differenziert und individuell aufzustellen.

• Die „Study Halls“ sind besonders für Schülerinnen und Schüler, die im privaten Raum kein angemessenes Lernumfeld haben, absolut notwendig. Die Umsetzung ist allerdings aufgrund der personellen und räumlichen Situation nicht an allen Schulstandorten unproblematisch, da Wechselunterricht und Betreuung bereits in starkem Ausmaß Personal und Räumlichkeiten binden. Der VBE weist noch einmal deutlich darauf hin, dass die Schulen zukunftsfest gemacht werden müssen. Schule in der Zeit der Pandemie hat mehr als deutlich gezeigt, dass pädagogisches Personal und ausreichend Räumlichkeiten flächendeckend fehlen. Die Politik ist gefordert, langfristig zu handeln und in Schulen zukunftsorientiert zu investieren.

• Dazu gehört auch, dass es allen Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, mindestens täglich eine warme und vollwertige Mahlzeit zu erhalten. Besonders dieses Angebot stellt viele Schulen jedoch vor große Herausforderungen, da sie auf Caterer und Lieferdienste angewiesen sind, die selbst durch die Pandemie betroffen sind und daher nicht liefern können. Besonders die Unregelmäßigkeit der Schulbestellungen und die kleineren Abnahmemengen z.B. durch Wechselunterricht in den Schulen verhindert an vielen Orten die Mittagsessenausgabe und es wird auf Lunchpakete zurückgegriffen. Außerdem stellt das tägliche Mittagessen in den Mensen die Schulen vor besondere Herausforderungen, die Hygienekonzepte einzuhalten. In diesem Bereich ist eine gemeinsame Diskussion aller Beteiligten für bestmögliche Lösungen notwendig.

• Die Schülerinnen und Schüler kommen unterschiedlich durch die Corona-Pandemie. Das betrifft auch ihre individuelle Lern- und Leistungsentwicklung. Demzufolge ist eine differenzierte Betrach-tung der Situation notwendig. Unterricht hat stattgefunden, wenn auch meistens in einer noch nie dagewesenen Form. Die Lehrkräfte beobachten genau die individuellen Lern- und Leistungsentwicklungen der Schülerinnen und Schüler und sind sowohl mit den Lernenden als auch mit den Eltern darüber im Gespräch. Wenn notwendig, werden individuelle Förder- und Lernpläne mit den Schülerinnen und Schülern (im Grundschulbereich zusätzlich auch mit den Eltern) aufgestellt. Zielgenaue Diagnosen und entsprechende Förderungen gehören zu den grundlegenden Aufgaben der Lehrkräfte, auch bereits vor der Pandemie.

• Die Lehrpläne in NRW verfolgen durchgehend das Ziel der Kompetenzorientierung. Kompetenzen werden durch die Auseinandersetzung mit verschiedenen Inhalten auf der Grundlage der (Kern-) Lehrpläne erworben. Daher scheint die Forderung nach einer kurzfristigen Verschlankung der Lehr-pläne zuerst einmal als richtiger Schritt in einer so außergewöhnlichen Situation der Corona-Pandemie. Wenn aber die Arbeit in den einzelnen Schulen genau angeschaut wird, die ihren Unterricht auf der Basis der schulinternen Arbeitspläne – entwickelt auf der Grundlage der Lehrpläne des Landes – planen, entwickeln und durchführen, zeigt sich schnell, dass diese Forderung nicht so einfach umzusetzen ist. Die Schulen haben zu jedem Zeitpunkt im Schuljahr unterschiedliche Unterrichtsinhalte behandelt. Wer will nun also bestimmen, welche Inhalte zu welchem Zeitpunkt aus den Lehrplänen genommen werden? Daher spricht sich der VBE dafür aus, den Schulen das deutliche Signal zu ge-ben, dass es entscheidend ist, dass die Schülerinnen und Schüler die geforderten Kompetenzen erwerben und die jeweiligen Inhalte von den Schulen festgelegt und ggf. gekürzt werden. Allein von einer Verschlankung oder gar Entschlackung der Lehrpläne zu sprechen, ist in dieser Situation nicht zielführend und vermittelt letztlich ein falsches oder zumindest unscharfes Bild schulischen Lernens.

• Das freiwillige Wiederholen, ohne Anrechnung auf die Schulzeit, wird begrüßt, allerdings ist eine pauschale Weiterversetzung aller Schülerinnen und Schüler in den nächsten Jahrgang keine probate Antwort auf die derzeitige Situation, die eher differenzierter Maßnahmen bedarf als pauschaler Lösungen, die auf den ersten Blick gerecht zu sein scheinen.

• Die Idee eines „Bildungsganztages“ kann und sollte aus Sicht des VBE diskutiert werden. Es ist generell notwendig, die Qualität des Ganztags auszubauen und den Unterrichtsalltag und den Ganztag besser zu verzahnen – nicht nur für die Stufen 1 - 6. Allerdings wird dies auch nur möglich sein, wenn die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

• Die Ausweitung der Erprobungsstufe bis zum Ende der Jahrgangsstufe 7 könnte viele Schülerinnen und Schüler entlasten und ihnen aktuell den Leistungsdruck nehmen, organisatorisch würde es jedoch die Schulen vor große Herausforderungen stellen. Die im Gesetzentwurf des zweiten Bildungssicherungsgesetzes genannte Möglichkeit, dass letztlich die Eltern – auf Grundlage einer Beratung durch die Schule – entscheiden, scheint auch einen gangbaren Weg darzustellen.

• Der VBE begrüßt, wenn rechtzeitig mit möglichen Akteuren verschiedene Ferienprogramme aufgelegt werden, von denen viele Kinder und Jugendliche nur profitieren können. Wichtig ist es z.B. aus Sicht des VBE, das Programm „Fit in Deutsch“ in ausreichender Anzahl anzubieten und für alle Kinder und Jugendlichen zu öffnen, die, durch ihre Schulen bescheinigt, besondere Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben.

• Jedes einzelne Kind mit einem sonderpädagogischem Förderbedarf hat das Recht, bei jedem Schritt der Schul- und Bildungspolitik, besonders in der Zeit der Pandemie, mitgedacht zu werden. Die Expertise der Förderschulen ist einzubeziehen.

• Der Personalmangel im pädagogischen Bereich ist seit Jahren eklatant und wiegt derzeit umso schwerer. An den Schulen wird pädagogisches Fachpersonal dringend benötigt. Unsere Schulen brauchen langfristige und umsetzbare Personalkonzepte, das Prinzip des Lückenstopfens muss endlich beendet werden. Der Einsatz Studierender kann in der akuten Situation eventuell Entlastung schaffen, sollte jedoch auch kritisch begleitet werden und situativ angemessen sein.

• Die Schulen melden dem VBE, dass die Zusammenarbeit mit der Familien- und Jugendhilfe sich im Verlauf der Corona-Pandemie an vielen Orten konstant verbessert habe. Diese Zusammenarbeit ist im Hinblick auf die Kinder und Jugendlichen weiterhin zu verbessern und muss stetig ausgebaut werden.

• Auch der VBE fordert klare rechtliche Leitplanken, in deren Rahmen die Schulen eigenverantwortlich planen und handeln können.

• Die aufgeführte Forderung, allen Abschlussklassen in diesem Jahr über alle Schulformen hinweg einen „Freischuss“ bei den Abschlussprüfungen zu gewähren, ist leicht zu schreiben, jedoch nicht trivial in der Umsetzung. Für die Schulen bedeutet dies einen hohen organisatorischen Aufwand, der durchaus auch wieder zulasten der übrigen Jahrgänge gehen kann. Zudem müssen die nachfolgenden Bildungsschritte, wie z.B. der Beginn einer Ausbildung bedacht werden.

• Die ausbildungsbegleitenden Hilfen für neue Auszubildende auszuweiten und ihre Beantragung zu erleichtern kann sicherlich für einige Schülerinnen und Schüler eine pragmatische Hilfe darstellen. Zudem ist es richtig, den wichtigen Bereich der Berufswahlorientierung in den weiterführenden Schulen in den Blick zu nehmen, um die Anschlussfähigkeit zu sichern.

• Der Übergang in die Klasse 5 ist, ebenso wie sämtliche Übergänge in diesem Sommer, besonders in den Blick zu nehmen. Immer dann, wenn ein Lehrkraftwechsel in einer Klasse stattfindet, benötigen die Lerngruppen zuerst einmal ausreichend Zeit in den neuen Situationen anzukommen, sich als Gruppe aufzustellen und behutsam zu schauen, an welchen individuellen Stellen der Lern- und Leistungsentwicklung im differenzierten Unterricht angesetzt wird.

• Die Corona-Pandemie hat zur Folge, dass die Digitalisierung der Schulen deutlich vorangeschritten ist. Das ist auf der einen Seite als positiv anzusehen, auf der anderen Seite offenbart sich nun in NRW ein digitaler Flickenteppich. In den verschiedenen Kommunen wurden unterschiedliche Struk-turen besonders im Bereich der Nutzung der Lernplattformen, der Messenger-Dienste und der Videotools aufgebaut. An den Schulen gibt es große Unsicherheiten in verschiedenen Bereichen, so z.B. bei den Nutzungsvereinbarungen für die dienstlichen Endgeräte und besonders bei der Sicherstellung des notwendigen Datenschutzes. Das Land NRW und die Schulträger sind hier langfristig gefordert.

• Der VBE begrüßt die Forderung nach einer umfassenden Teststrategie für alle an Schulen Tätigen. Diese sollte möglichst langfristig aufgestellt sein. Ein Impfangebot sollte auch allen in Schule Tätigen so schnell wie möglich angeboten werden.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Punkt III

Der VBE begrüßt die Forderung nach einer frühzeitigen Planung der verschiedenen Projekte und Pro-gramme in den Ferien. Diese Zeit sollte dazu genutzt werden, Kindern und Jugendlichen attraktive, auf ihre individuelle Situation zugeschnittene Angebote zu unterbreiten. So sollte z.B. das Angebot „Fit in Deutsch“ für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, die deutliche Schwierigkeiten in der Ver-wendung der deutschen Sprache aufweisen. Lehrkräfte schildern immer wieder, dass Kindern und Jugendlichen, die in Familien leben, in denen die deutsche Sprache nicht gesprochen wird, einfache sprachliche Ausdrucksmöglichkeiten fehlen.

• Es ist aus Sicht des VBE notwendig, ausreichend finanzielle Mittel mit einfachen Abrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Es muss den Kommunen unkompliziert ermöglicht werden, pädagogische Ferienangebote, in denen die Hygienemaßnahmen ausreichend beachtet werden, zu planen und durchzuführen.

• Der VBE begrüßt, dass den Eltern und Schülerinnen und Schülern konkrete Angebote durch die Schulen unterbreitet werden. Die persönlichen Gespräche mit den Eltern, den Kindern und den Jugendlichen und die enge Begleitung durch die Schulsozialarbeit und die Lehrkräfte werden die Akzeptanz der Angebote wesentlich erhöhen.

• Es ist aus Sicht des VBE selbstverständlich, dass sich Eltern auch aus Eigeninitiative an die Schulen wegen eines Ferienangebots wenden können.

• Der VBE begrüßt es, dass die Angebote breit aufgestellt sein sollen und somit das ganze Kind/den ganzen Jugendlichen in den Blick nehmen. Kinder und Jugendliche, die lange in der Distanz gelebt haben, brauchen Angebote, die die verschiedenen Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung ansprechen. Es ist wichtig, dass sie emotionale und fachliche Kompetenzen einbringen können, sei es beispielsweise kombiniert in sportlichen, künstlerischen oder erlebnispädagogischen Projekten.

• Langfristige Planungen werden vom VBE begrüßt, ebenso eine wissenschaftliche Begleitung. Eine gute Integration vielfältiger Projekte und Programme in begrenzten Zeiten der Ferien in das Bildungsjahr der Schülerinnen und Schüler lohnt es auszubauen und langfristig zu implementieren.

• Um sich der Bildungsgerechtigkeit und der Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen auf Dauer und konstant zu nähern, kann ein gut strukturiertes Patensystem aus Sicht des VBE sinnvoll sein. Kinder und Jugendliche brauchen feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, sie brauchen Vorbilder. Ein solches System könnte eine Möglichkeit für alle Schulen sein. Dafür wäre es notwendig, die Schulen zu Zentren mit kommunaler Vernetzung in ihren Stadtteilen zu entwickeln und die Schulsozialarbeit zu stärken und auszubauen.


02.03.2021
Stefan Behlau
Vorsitzender VBE NRW

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